AGBs VIAJES EUROPTOURS

Allgemeine Reisebedingungen für Pauschalreisen

Sehr geehrter Reisegast,
bitte beachten Sie die folgenden Bedingungen und Hinweise, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln, und die Sie mit der Buchung anerkennen.

  • 1.ABSCHLUß des REISEVERTRAGS
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter – nachfolgend Europ Tours genannt – den Abschluß eines Reisevertrages an.
    Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder – wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er keine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
    Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Europ Tours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird Europ Tours dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Europ Tours vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt.

  • 2. ANZAHLUNG/RESTZAHLUNG
    a)Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, höchstens € 250,-- pro Person fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet, sollte keine Anzahlung innerhalb 14 tagen erfolgen, so kann Europ Tours SL die Reise Stornieren.
    b)Die Restzahlung ist – sofern ein Sicherungsschein noch nicht ausgehändigt wurde, nur gegen dessen Aushändigung – gemäß der im Einzelfall vereinbarten Fälligkeit zu leisten. Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, wird sie spätestens 14 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7b) oder 7c) genannten Gründen abgesagt werden kann und dem Kunden ein Sicherungsschein im Sinne von § 651 BGB übergeben wird.
    c) Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis € 75,-- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
    d) Der Sicherungsschein wird dem Kunden nach Eingang seiner Anzahlung oder Restzahlung beim Veranstalter/Reisebüro zugesandt oder ausgehändigt.

  • 3.LEISTUNGEN
    Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für Europ Tours bindend. Europ Tours behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
    Geld, Wertgegenstände, technische Geräte und Medikamente im aufgegebenen Gepäck werden auf Risiko des Reiseteilnehmers befördert. Von der Beförderung ausgeschlossen sämtliche gefährlichen Güter aller Art. Dies gilt auch für Gegenstände, die nach Ansicht der Flug/Busgesellschaft nach Größe und Art für die Beförderung ungeeignet sind. Kinder unter 2 Jahren haben keinen Anspruch auf Gepäckbeförderung.

  • 4.LEISTUNGS-UND PREISÄNDERUNGEN
    Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von Europ Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
    Eventuelle Gewährleistungen bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mangel behaftet sind. Europ Tours behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 2 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Europ Tours den Reisenden unverzüglich , spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall erheblicher Änderungen einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Europ Tours in der Lage ist eine Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung Europ Tours über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

  • 5.RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN; UMBUCHUNG; ERSATZPERSONEN
    5a)Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Europ Tours. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Europ Tours Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Europ Tours kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
    I. Omnibus
    14 tage nach Reise Anmeldung 20%
    mindestens € 25,-- pro Reisenden
    ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
    ab 21. bis 15.Tag vor Reiseantritt 40%
    ab 14. bis 07.Tag vor Reiseantritt 80%
    ab 3Tage vor Reiseantritt oder bei
    Nichtantritt 100% 
    II. Andere Reisearten
    Die in den Ziffern I.Bis II. nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt.
    5b) Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen – Umbuchung – kann Europ Tours bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.
    Bei Omnibus bis 29. Tag vor Reiseantritt € 25,--
    Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5a und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
    5c) Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Europ Tours kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme grundsätzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Europ Tours als Gesamtschuldner für den Reisepreis und durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten.
    5d) Im Falle eines Rücktritts kann Europ Tours vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

  • 6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
    Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Europ Tours bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

  • 7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER
    Europ Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
    a) ohne Einhaltung einer Frist , 
    wenn der Reise die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Europ Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Europ Tours , so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, sie muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
    b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
    bei Nichterscheinen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl (28 Personen), wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist Europ Tours verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
    c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt
    wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Europ Tours deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die der Europ Tours im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht der Europ Tours besteht jedoch nur, wenn sie die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn Europ Tours die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.
    Wirt die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der Europ Tours keinen Gebrauch macht.

  • 8.AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE
    Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Europ Tours als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt so kann Europ Tours für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Europ Tours verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

  • 9.HAFTUNG Europ Tours
    9.1 Europ Tours haftet im Rahmen eines der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
    1.) gewissenhafte Reisevorbereitung
    2.) Die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers
    3.) Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen , sofern Europ Tours nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
    4.) Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
    9.2 Europ Tours haftet für ein Verschulden der mit der Erbringung der Leistung betrauten Personen..
    9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Europ Tours insoweit Fremdleistungen, sofern sie die Reiseauschreibung ausdrücklich darauf hinweist. Europ Tours haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen
    sind.

  • 10. GEWÄHRLEISTUNG
    10.1 Abhilfe
    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Europ Tours kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
    Europ Tours kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
    10.2 Minderung des Reisepreises
    Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise im mangelfreien Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
    10.3 Kündigung des Vertrages
    Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Europ Tours innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. 
    10.4 SCHADENSERSATZ
    Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den Europ Tours nicht zu vertreten hat.

  • 11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
    11.1 Die vertragliche Haftung der Europ Tours für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist maximal auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
    a.)soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
    b) Soweit Europ Tours für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    11.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Europ Tours aus unlauterer Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Europ Tours bei Personenschäden bis 75000,-- € je Kunden und Reise 4000.— €. Liegt der Reisepreis über € 1363.10.— ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
    11.3 Europ Tours haftet nicht für Leistungen im Zusammenhang mit Leistungen , die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

  • 12.MITWIRKUNGSPFLICHT
    Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
    Der Reisende ist besonders verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung /Europ Tours-Vertretung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterläßt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sind unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Im übrigen ist der Verlust, die Beschränkung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reiseleitung und/oder der örtlichen Vertretung anzuzeigen.

  • 13.AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorhergesehener Beendigung der Reise gegenüber Europ Tours geltend zu machen, wenn er ohne Verschulden an Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt bis der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

  • 14.PASS-,VISA u. GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
    Europ Tours steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sowie deren evttl. Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulate Auskunft. Europ Tours haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Europ Tours mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Europ Tours diese Verzögerung zu vertreten hat.
    Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- und Nichtinformation der Europ Tours bedingt sind. 

  • 15.REISEVERSICHERUNG
    Zur Absicherung eventueller Kosten aufgrund vorzeitigen Reiserücktritts, Rückführung bei Unfall oder Krankheit, Haftungsbeschränkungen sonstiger Schadensfälle i.V.m. der Reise u.a. empfehlen wir dringend den Abschluß
    - einer Reise-Rücktrittsversicherung
    - einer Versicherung von Beistandsleistung
    auf Reisen und Rücktransportkosten
    - einer Reise-Krankenversicherung
    - einer Reise-Unfallversicherung
    - einer Reise-Gepäckversicherung
    - einer Reise-Haftpflichtversicherung
    Weitere Informationen bzw. Versicherungsscheine erhalten Sie von Europ Tours oder in Ihrem Reisebüro.

  • 16. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
    Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

  • 17.GERICHTSSTAND
    Der Reisende kann Europ Tours nur an deren Sitz verklagen.
    Für Klagen der Europ Tours gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebened, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Europ Tours maßgebend.

Reiseveranstalter

Viajes Europ Tours SL
Avda. Catalunya,10 
17300 Blanes de Mar 
Costa Brava 
España/Spanien